Ziele der Expertenstandards

  • Förderung einer evidenzbasierten Pflegepraxis
  • Sicherstellung einer einheitlichen Pflegequalität in allen Einrichtungen
  • Unterstützung der Pflegefachpersonen bei klinischen Entscheidungen
  • Messung und Bewertung von Pflegequalität (Qualitätssicherung)
  • Beitrag zur Professionalisierung der Pflege

Rechtliche Grundlage

Die Anwendung von Expertenstandards ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber sie gelten als anerkannter Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnis.
→ In rechtlichen Auseinandersetzungen dienen sie als Referenzmaßstab für fachgerechtes Handeln (§ 630a BGB – „nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard“).


Entwicklung und Struktur

Entwickelt durch:
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) in Osnabrück

Aufbau eines Expertenstandards:

  1. Einleitung und Zielsetzung
  2. Begründung (Evidenzlage)
  3. Standardkriterien (Kernaussagen)
  4. Handlungsempfehlungen
  5. Indikatoren zur Qualitätssicherung
  6. Anleitung zur Implementierung in der Praxis

Aktuelle Expertenstandards (DNQP, Stand 2024/2025)

Nr.ExpertenstandardZiel / Fokus
1Dekubitusprophylaxe in der PflegeVermeidung von Druckgeschwüren durch Risikoerfassung, Hautbeobachtung und Lagerungsstrategien
2Schmerzmanagement in der PflegeErkennen, Bewerten und Lindern akuter und chronischer Schmerzen
3Sturzprophylaxe in der PflegeErfassung von Sturzrisiken und Einleitung präventiver Maßnahmen
4Förderung der Harnkontinenz in der PflegePrävention und Behandlung von Inkontinenz, Erhalt der Lebensqualität
5Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen ErnährungErkennen von Mangelernährung, Förderung selbstständiger Nahrungsaufnahme
6Pflege von Menschen mit chronischen WundenVersorgung und Prävention chronischer Wunden (z. B. Ulcus cruris, Dekubitus)
7Entlassungsmanagement in der PflegeSicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung beim Übergang in andere Lebensbereiche
8Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit DemenzFörderung von Kommunikation, Orientierung und Wohlbefinden
9Erhaltung und Förderung der Mobilität in der PflegeVermeidung von Immobilität, Unterstützung bei Bewegung und Aktivität
10Förderung der Mundgesundheit in der PflegeErhalt oraler Gesundheit, Prävention von Infektionen und Ernährungsproblemen
11Ernährungsmanagement zur Sicherstellung der parenteralen Ernährung (in Entwicklung)Sicherstellung einer sicheren, indikationsgerechten parenteralen Ernährung
12Pflege von Menschen in palliativen Situationen (in Aktualisierung)Symptomkontrolle, psychosoziale Unterstützung, Sterbebegleitung

Implementierung in der Praxis

Die Einführung erfolgt meist in fünf Schritten:

  1. Projektgruppe bilden
  2. Ist-Analyse durchführen
  3. Fortbildungen / Schulungen durchführen
  4. Standard schrittweise implementieren
  5. Evaluation und Anpassung

Praxisanleiter:innen spielen dabei eine zentrale Rolle bei:

  • der Wissensvermittlung an Auszubildende
  • der Reflexion von pflegerischem Handeln anhand der Standardkriterien
  • der Integration der Expertenstandards in Lern- und Anleitungssituationen

Beispiel: Standardkriterium (Dekubitusprophylaxe)

Pflegefachpersonen erfassen systematisch das Dekubitusrisiko und leiten auf Basis der Ergebnisse individuelle Maßnahmen zur Druckentlastung ein.


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