Ziele der Expertenstandards
- Förderung einer evidenzbasierten Pflegepraxis
- Sicherstellung einer einheitlichen Pflegequalität in allen Einrichtungen
- Unterstützung der Pflegefachpersonen bei klinischen Entscheidungen
- Messung und Bewertung von Pflegequalität (Qualitätssicherung)
- Beitrag zur Professionalisierung der Pflege
Rechtliche Grundlage
Die Anwendung von Expertenstandards ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber sie gelten als anerkannter Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnis.
→ In rechtlichen Auseinandersetzungen dienen sie als Referenzmaßstab für fachgerechtes Handeln (§ 630a BGB – „nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard“).
Entwicklung und Struktur
Entwickelt durch:
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) in Osnabrück
Aufbau eines Expertenstandards:
- Einleitung und Zielsetzung
- Begründung (Evidenzlage)
- Standardkriterien (Kernaussagen)
- Handlungsempfehlungen
- Indikatoren zur Qualitätssicherung
- Anleitung zur Implementierung in der Praxis
Aktuelle Expertenstandards (DNQP, Stand 2024/2025)
| Nr. | Expertenstandard | Ziel / Fokus |
|---|---|---|
| 1 | Dekubitusprophylaxe in der Pflege | Vermeidung von Druckgeschwüren durch Risikoerfassung, Hautbeobachtung und Lagerungsstrategien |
| 2 | Schmerzmanagement in der Pflege | Erkennen, Bewerten und Lindern akuter und chronischer Schmerzen |
| 3 | Sturzprophylaxe in der Pflege | Erfassung von Sturzrisiken und Einleitung präventiver Maßnahmen |
| 4 | Förderung der Harnkontinenz in der Pflege | Prävention und Behandlung von Inkontinenz, Erhalt der Lebensqualität |
| 5 | Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung | Erkennen von Mangelernährung, Förderung selbstständiger Nahrungsaufnahme |
| 6 | Pflege von Menschen mit chronischen Wunden | Versorgung und Prävention chronischer Wunden (z. B. Ulcus cruris, Dekubitus) |
| 7 | Entlassungsmanagement in der Pflege | Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung beim Übergang in andere Lebensbereiche |
| 8 | Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz | Förderung von Kommunikation, Orientierung und Wohlbefinden |
| 9 | Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege | Vermeidung von Immobilität, Unterstützung bei Bewegung und Aktivität |
| 10 | Förderung der Mundgesundheit in der Pflege | Erhalt oraler Gesundheit, Prävention von Infektionen und Ernährungsproblemen |
| 11 | Ernährungsmanagement zur Sicherstellung der parenteralen Ernährung (in Entwicklung) | Sicherstellung einer sicheren, indikationsgerechten parenteralen Ernährung |
| 12 | Pflege von Menschen in palliativen Situationen (in Aktualisierung) | Symptomkontrolle, psychosoziale Unterstützung, Sterbebegleitung |
Implementierung in der Praxis
Die Einführung erfolgt meist in fünf Schritten:
- Projektgruppe bilden
- Ist-Analyse durchführen
- Fortbildungen / Schulungen durchführen
- Standard schrittweise implementieren
- Evaluation und Anpassung
Praxisanleiter:innen spielen dabei eine zentrale Rolle bei:
- der Wissensvermittlung an Auszubildende
- der Reflexion von pflegerischem Handeln anhand der Standardkriterien
- der Integration der Expertenstandards in Lern- und Anleitungssituationen
Beispiel: Standardkriterium (Dekubitusprophylaxe)
Pflegefachpersonen erfassen systematisch das Dekubitusrisiko und leiten auf Basis der Ergebnisse individuelle Maßnahmen zur Druckentlastung ein.

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