Kompetenzschwerpunkte nach § 5 PflAPrV

Kompetenzschwerpunkt 1 – Pflegeprozesse und Pflegesituationen verantwortungsbewusst gestalten

  • Pflegebedarf erheben, Pflegediagnosen stellen
  • Pflege planen, durchführen und evaluieren
  • Ressourcen fördern, Selbstständigkeit unterstützen
  • Pflegerisches Handeln an Leitlinien, Expertenstandards ausrichten

Kompetenzschwerpunkt 2 – Kommunikation und Beratung in Pflegeprozessen gestalten

  • Mit Patient:innen/Bewohner:innen in Beziehung treten
  • Angehörige und Bezugspersonen einbeziehen
  • Beratung und Anleitung geben
  • Gesprächsführungstechniken anwenden (z. B. aktives Zuhören, Deeskalation)

Kompetenzschwerpunkt 3 – Intra- und interprofessionelles Handeln in Pflegeprozessen

  • Zusammenarbeit im Pflegeteam und mit anderen Berufsgruppen
  • Aufgaben abgrenzen und delegieren
  • Informationsweitergabe sichern (Übergabe, Dokumentation, Fallgespräch)
  • Gemeinsame Verantwortung für die Versorgung übernehmen

Kompetenzschwerpunkt 4 – Entwicklung der eigenen Professionalität

  • Eigene Rolle reflektieren
  • Ethisch handeln und berufliche Werte vertreten
  • Belastungen wahrnehmen und Strategien entwickeln (Selbstpflege, Resilienz)
  • Lebenslanges Lernen und Fortbildung gestalten

Kompetenzschwerpunkt 5 – Pflegehandeln auf Basis von Gesetzen, Verordnungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen begründen

  • Rechtliche Rahmenbedingungen kennen (z. B. Schweigepflicht, Haftung, Delegation)
  • Pflege wissenschaftlich fundieren (Evidence Based Nursing)
  • Qualität sichern und weiterentwickeln (Expertenstandards, Hygienepläne)
  • Digitalisierung und Dokumentation kompetent nutzen

📌 Merke:

  • Jeder Kompetenzschwerpunkt hat mehrere Unterpunkte (1.1 bis 5.9).
  • Diese sind Grundlage für Praxisanleitungen, Lernaufgaben und Prüfungen.
  • Sie helfen Praxisanleiter:innen, die Lernentwicklung gezielt zu fördern.


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