Kompetenzschwerpunkte nach § 5 PflAPrV
Kompetenzschwerpunkt 1 – Pflegeprozesse und Pflegesituationen verantwortungsbewusst gestalten
- Pflegebedarf erheben, Pflegediagnosen stellen
- Pflege planen, durchführen und evaluieren
- Ressourcen fördern, Selbstständigkeit unterstützen
- Pflegerisches Handeln an Leitlinien, Expertenstandards ausrichten
Kompetenzschwerpunkt 2 – Kommunikation und Beratung in Pflegeprozessen gestalten
- Mit Patient:innen/Bewohner:innen in Beziehung treten
- Angehörige und Bezugspersonen einbeziehen
- Beratung und Anleitung geben
- Gesprächsführungstechniken anwenden (z. B. aktives Zuhören, Deeskalation)
Kompetenzschwerpunkt 3 – Intra- und interprofessionelles Handeln in Pflegeprozessen
- Zusammenarbeit im Pflegeteam und mit anderen Berufsgruppen
- Aufgaben abgrenzen und delegieren
- Informationsweitergabe sichern (Übergabe, Dokumentation, Fallgespräch)
- Gemeinsame Verantwortung für die Versorgung übernehmen
Kompetenzschwerpunkt 4 – Entwicklung der eigenen Professionalität
- Eigene Rolle reflektieren
- Ethisch handeln und berufliche Werte vertreten
- Belastungen wahrnehmen und Strategien entwickeln (Selbstpflege, Resilienz)
- Lebenslanges Lernen und Fortbildung gestalten
Kompetenzschwerpunkt 5 – Pflegehandeln auf Basis von Gesetzen, Verordnungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen begründen
- Rechtliche Rahmenbedingungen kennen (z. B. Schweigepflicht, Haftung, Delegation)
- Pflege wissenschaftlich fundieren (Evidence Based Nursing)
- Qualität sichern und weiterentwickeln (Expertenstandards, Hygienepläne)
- Digitalisierung und Dokumentation kompetent nutzen
📌 Merke:
- Jeder Kompetenzschwerpunkt hat mehrere Unterpunkte (1.1 bis 5.9).
- Diese sind Grundlage für Praxisanleitungen, Lernaufgaben und Prüfungen.
- Sie helfen Praxisanleiter:innen, die Lernentwicklung gezielt zu fördern.

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