Bundestag beschließt Gesetz zur Erweiterung pflegerischer Befugnisse

Bundestag beschließt Gesetz zur Erweiterung pflegerischer Befugnisse und zum Bürokratieabbau

Am 6. November 2025 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet. Es stärkt die berufliche Pflege nachhaltig, reduziert Dokumentationsaufwand und erweitert den Handlungsspielraum von Pflegefachpersonen.

„Pflegefachkräfte verfügen über umfassende Kompetenzen – und diese müssen stärker genutzt werden. Mehr Befugnisse erhöhen die Attraktivität des Berufs, weniger Bürokratie schafft Freiräume für die direkte Versorgung“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.


Zentrale Inhalte des Gesetzes

Erweiterung der pflegerischen Befugnisse

  • Pflegefachkräfte erhalten Zugang zur eigenverantwortlichen Ausübung bestimmter heilkundlicher Tätigkeiten. Nach einer ärztlichen Erstdagnose können sie Leistungen übernehmen, die zuvor ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.
  • Zusätzlich dürfen Pflegefachpersonen in definierten Bereichen auch ohne ärztliche Diagnose tätig werden, sofern der Bedarf im Rahmen einer pflegerischen Diagnose festgestellt wurde. Welche Leistungen dies betrifft, legt die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände fest.
  • Die Fristen für diese Festlegungen wurden verkürzt, um die Umsetzung neuer Befugnisse schneller zu ermöglichen.
  • Wissenschaftlich wird ein „Scope of Practice“ erarbeitet, um pflegerische Aufgaben und Verantwortlichkeiten fachlich klar zu definieren.
  • Die bundesweite Interessenvertretung der Pflegeberufe wird vereinheitlicht und gestärkt.

Verbesserter Zugang zu Prävention & neue Modelle der Versorgung

  • Pflegebedürftige in häuslicher Versorgung erhalten leichter Zugang zu präventiven Angeboten, etwa durch Beratungen oder Präventionsempfehlungen, die künftig auch Pflegefachkräfte aussprechen können.
  • Für gemeinschaftliche Wohnformen werden neue rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um innovative Versorgungskonzepte im ambulanten Bereich zu fördern.
  • Stationäre Einrichtungen können in Modellprojekten flexible Leistungsangebote erproben.
  • Die Zusammenarbeit von Kommunen und Pflegekassen wird ausgebaut, u. a. durch bessere Datengrundlagen für die kommunale Pflegeplanung.

Umfangreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Dokumentation & Qualitätsprüfung

  • Die Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Mindestmaß reduziert; dieses Prinzip gilt auch für Qualitätsprüfungen.
  • Prüfungen durch den MD werden künftig früher angekündigt, um Versorgung und Prüfungsabläufe besser zu koordinieren.
  • MD und Heimaufsicht sollen enger zusammenarbeiten, Doppelprüfungen sollen möglichst entfallen.
  • Einrichtungen mit nachgewiesen hoher Qualität erhalten – analog zur stationären Pflege – längere Prüfintervalle von zwei Jahren (statt einem Jahr).

Vereinfachte Anträge & Formulare

  • Beim GKV-Spitzenverband wird ein Kooperationsgremium eingerichtet, das Formulare vereinfachen soll.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 müssen verpflichtende Beratungsbesuche nur noch halbjährlich wahrnehmen – bei Bedarf ist weiterhin ein vierteljährlicher Turnus möglich.
  • Verfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden beschleunigt.
  • Regelungen im Vergütungsrecht ermöglichen vereinfachte Verhandlungen und vermeiden Doppelstrukturen.

Beschleunigte Verfahren

  • Eilbedürftige Pflegeanträge aus Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Hospizen sollen schneller bearbeitet werden.

Weitere Regelungen im Gesetz

Weitere Anpassungen in der GKV sollen den vertragsärztlichen Notdienst stärken und die digitale Weiterentwicklung von Gesundheitswesen und Pflege unterstützen.

Die Zahl der Kinderkrankentage bleibt 2026 bei 15 Tagen pro Kind und Elternteil bzw. 30 Tagen für Alleinerziehende.

In der Verhinderungspflege müssen Kosten künftig spätestens im Folgejahr des Einsatzes geltend gemacht werden.

Vergütungssteigerungen in Krankenhäusern werden 2026 auf die reale Kostenentwicklung beschränkt; dadurch werden höhere Belastungen der GKV verhindert.

Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen 2026 nur in Höhe der Inflationsrate steigen.

Die Mittel des Innovationsfonds werden 2026 einmalig reduziert; die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Originalseite des Bundestag


48 Antworten zu „Bundestag 2025 beschließt Gesetz zur Erweiterung pflegerischer Befugnisse“

  1. Avatar von Wayne1053
    Wayne1053

    Kritik & Ausblick
    47. Kritiker sehen das Gesetz als nicht weitgehend genug.
    48. Forderungen nach einer noch stärkeren Unabhängigkeit von ärztlicher Delegation bestehen.
    49. Die konkrete Implementierung und Festlegung der Tätigkeiten wird maßgeblich den Erfolg bestimmen.
    50. Die Entwicklung weiterer Folge-Gesetze (z. B. zur Advanced Practice Nursing) wird erwartet.

  2. Avatar von Jeremiah1552
    Jeremiah1552

    Kritik & Ausblick

    Die konkrete Implementierung und Festlegung der Tätigkeiten wird maßgeblich den Erfolg bestimmen.

  3. Avatar von Kaleb3875
    Kaleb3875

    Kritik & Ausblick
    Forderungen nach einer noch stärkeren Unabhängigkeit von ärztlicher Delegation bestehen.

  4. Avatar von Derrick684
    Derrick684

    Kritik & Ausblick

    Kritiker sehen das Gesetz als nicht weitgehend genug.

  5. Avatar von Andy4311
    Andy4311

    Attraktivität & Fachkräfte
    41. Ein zentrales Ziel ist die Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs.
    42. Mehr eigenverantwortliche Aufgaben erhöhen die berufliche Anerkennung.
    43. Der Fachkräftemangel soll durch diese Reform gemildert werden.
    44. Junge Menschen sollen durch perspektivisch größere Handlungsspielräume gewonnen werden.
    45. Bürokratieabbau ermöglicht mehr Zeit für direkte Patientenversorgung.
    46. Die Initiative umfasst auch Weiterbildungsangebote zur Erweiterung von Kompetenzen.

  6. Avatar von Curtis2039
    Curtis2039

    Attraktivität & Fachkräfte

    Bürokratieabbau ermöglicht mehr Zeit für direkte Patientenversorgung.

  7. Avatar von Matthew1068
    Matthew1068

    Attraktivität & Fachkräfte

    Junge Menschen sollen durch perspektivisch größere Handlungsspielräume gewonnen werden.

  8. Avatar von Cara3065
    Cara3065

    Attraktivität & Fachkräfte

    Der Fachkräftemangel soll durch diese Reform gemildert werden.

  9. Avatar von Cayden4227
    Cayden4227

    Attraktivität & Fachkräfte

    Mehr eigenverantwortliche Aufgaben erhöhen die berufliche Anerkennung.

  10. Avatar von Regina2262
    Regina2262

    Attraktivität & Fachkräfte

    Ein zentrales Ziel ist die Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs.

  11. Avatar von Clyde2424
    Clyde2424

    Praxis & Versorgung
    31. Pflegefachpersonen sollen mehr Verantwortung in der Versorgung chronisch Erkrankter erhalten.
    32. Chronische Wunden können ohne ärztliche Delegation bearbeitet werden – nach Vorgabe.
    33. Diabetesbezogene Leistungen gehören ebenfalls dazu.
    34. Auch Leistungen bei Demenz und geriatrischen Syndromen sind vorgesehen.
    35. Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen werden ausgebaut.
    36. Pflegefachpersonen können beratend tätig werden.
    37. Dadurch wird Patienten der Zugang zu kompetenter Pflege erleichtert.
    38. Neben stationärer Pflege betrifft das Gesetz auch ambulante Versorgung.
    39. Pflegekräfte können hier direkt tätig werden, ohne dass ein Arzt immer vorsortiert.
    40. Damit sollen Versorgungslücken vor allem in ländlichen Regionen geschlossen werden.

  12. Avatar von Stella3167
    Stella3167

    Praxis & Versorgung

    Pflegekräfte können hier direkt tätig werden, ohne dass ein Arzt immer vorsortiert.

  13. Avatar von Will1014
    Will1014

    Praxis & Versorgung

    Neben stationärer Pflege betrifft das Gesetz auch ambulante Versorgung.

  14. Avatar von Adriana3587
    Adriana3587

    Praxis & Versorgung

    Pflegefachpersonen können beratend tätig werden.
    Dadurch wird Patienten der Zugang zu kompetenter Pflege erleichtert.

  15. Avatar von Sylvia4088
    Sylvia4088

    Praxis & Versorgung

    Pflegefachpersonen können beratend tätig werden.

  16. Avatar von Colton1916
    Colton1916

    Praxis & Versorgung

    Auch Leistungen bei Demenz und geriatrischen Syndromen sind vorgesehen.
    Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen werden ausgebaut.

  17. Avatar von Bryce2824
    Bryce2824

    Praxis & Versorgung
    Pflegefachpersonen sollen mehr Verantwortung in der Versorgung chronisch Erkrankter erhalten.
    Chronische Wunden können ohne ärztliche Delegation bearbeitet werden – nach Vorgabe.
    Diabetesbezogene Leistungen gehören ebenfalls dazu.

  18. Avatar von Lilly221
    Lilly221

    Praxis & Versorgung

    Chronische Wunden können ohne ärztliche Delegation bearbeitet werden – nach Vorgabe.

  19. Avatar von Joe2869
    Joe2869

    Praxis & Versorgung

    Pflegefachpersonen sollen mehr Verantwortung in der Versorgung chronisch Erkrankter erhalten.

  20. Avatar von Elena2437
    Elena2437

    Rechtliche & organisatorische Aspekte
    21. Die Befugnisübertragung bleibt innerhalb des rechtlichen Rahmens der SGB-Gesetze.
    22. Mit dem Gesetz soll ein einheitlicher **„Scope of Practice“ national definiert werden.
    23. Zugleich soll die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene gestärkt werden.
    24. Das Gesetz betrifft auch die Struktur der Pflegedokumentation.
    25. Die Dokumentationspflicht wird auf ein notwendiges Maß begrenzt.
    26. Die Qualitätsprüfungen durch den MDK sollen vereinfacht sein.
    27. Doppelprüfungen sollen reduziert werden.
    28. Die Krankenkassen werden entlastet, weil bürokratische Abläufe reduziert sind.
    29. Gesetzliche Fristen zur Festlegung übertragbarer Tätigkeiten wurden verkürzt.
    30. Das Gesetz berücksichtigt auch innovative Versorgungsformen.

  21. Avatar von Greta4290
    Greta4290

    Rechtliche & organisatorische Aspekte

    Gesetzliche Fristen zur Festlegung übertragbarer Tätigkeiten wurden verkürzt.

  22. Avatar von Gerald4713
    Gerald4713

    Rechtliche & organisatorische Aspekte

    Die Krankenkassen werden entlastet, weil bürokratische Abläufe reduziert sind.

  23. Avatar von Sally2851
    Sally2851

    Rechtliche & organisatorische Aspekte

    Die Qualitätsprüfungen durch den MDK sollen vereinfacht sein.
    Doppelprüfungen sollen reduziert werden.

  24. Avatar von Sylvia683
    Sylvia683

    Rechtliche & organisatorische Aspekte

    Die Qualitätsprüfungen durch den MDK sollen vereinfacht sein.

  25. Avatar von Alondra2550
    Alondra2550

    Rechtliche & organisatorische Aspekte

    Die Dokumentationspflicht wird auf ein notwendiges Maß begrenzt.

  26. Avatar von Brianna378
    Brianna378

    Rechtliche & organisatorische Aspekte

    Das Gesetz betrifft auch die Struktur der Pflegedokumentation.

  27. Avatar von Manuel1825
    Manuel1825

    Rechtliche & organisatorische Aspekte

    Zugleich soll die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene gestärkt werden.

  28. Avatar von Rodney308
    Rodney308

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Diese Kommission wird unter Beteiligung der Pflegeverbände gebildet.

  29. Avatar von Estelle2435
    Estelle2435

    Rechtliche & organisatorische Aspekte

    Mit dem Gesetz soll ein einheitlicher **„Scope of Practice“ national definiert werden.

  30. Avatar von Jocelyn1336
    Jocelyn1336

    Rechtliche & organisatorische Aspekte

    Die Befugnisübertragung bleibt innerhalb des rechtlichen Rahmens der SGB-Gesetze.

  31. Avatar von Norman2125
    Norman2125

    Kernpunkte: Befugniserweiterung
    9. Pflegefachpersonen dürfen künftig mehr heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen.
    10. Das erfolgt qualifikationsabhängig – je nach Ausbildung/Weiterbildung.
    11. Einige Aufgaben, die bisher Ärzten vorbehalten waren, können jetzt auch Pflegefachpersonen ausführen.
    12. Beispiele sind Leistungen beim Management chronischer Erkrankungen.
    13. Dazu gehören z. B. chronische Wunden.
    14. Auch Diabetesmanagement wird explizit genannt.
    15. Leistungen im Bereich Demenzversorgung sollen Pflegefachpersonen übertragen werden können.
    16. Pflegekräfte können künftig präventive Beratungen direkt geben.
    17. Welche konkreten Leistungen übertragen werden, wird durch eine Self-Governance-Kommission („Scope of Practice“) festgelegt.
    18. Diese Kommission wird unter Beteiligung der Pflegeverbände gebildet.
    19. Damit entsteht ein flexibel anpassbarer Rahmen für Befugnisse.
    20. So kann die Weiterentwicklung „on demand“ erfolgen.

  32. Avatar von Bryant3801
    Bryant3801

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Damit entsteht ein flexibel anpassbarer Rahmen für Befugnisse.

  33. Avatar von Jackson2290
    Jackson2290

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Welche konkreten Leistungen übertragen werden, wird durch eine Self-Governance-Kommission („Scope of Practice“) festgelegt.

  34. Avatar von Priscilla1139
    Priscilla1139

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Pflegekräfte können künftig präventive Beratungen direkt geben.

  35. Avatar von Giovanni2649
    Giovanni2649

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Leistungen im Bereich Demenzversorgung sollen Pflegefachpersonen übertragen werden können.

  36. Avatar von Hope3763
    Hope3763

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    14. Auch Diabetesmanagement wird explizit genannt.

  37. Avatar von Brent4479
    Brent4479

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Beispiele sind Leistungen beim Management chronischer Erkrankungen.
    1Dazu gehören z. B. chronische Wunden.

  38. Avatar von Christian2634
    Christian2634

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Beispiele sind Leistungen beim Management chronischer Erkrankungen.

  39. Avatar von Mackenzie3978
    Mackenzie3978

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Einige Aufgaben, die bisher Ärzten vorbehalten waren, können jetzt auch Pflegefachpersonen ausführen.

  40. Avatar von Liam3164
    Liam3164

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Das erfolgt qualifikationsabhängig – je nach Ausbildung/Weiterbildung.

  41. Avatar von Dylan1285
    Dylan1285

    Kernpunkte: Befugniserweiterung

    Pflegefachpersonen dürfen künftig mehr heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen.

  42. Avatar von Delia1072
    Delia1072

    Allgemeines: Gesetz & Kontext

    8. Kritik kam, dass das Gesetz nicht weit genug geht.

  43. Avatar von Duane4173
    Duane4173

    Allgemeines: Gesetz & Kontext

    7. Gesundheitsministerin Nina Warken betonte die Anerkennung pflegerischer Kompetenzen.

  44. Avatar von Beatrice15
    Beatrice15

    Allgemeines: Gesetz & Kontext

    6. Grüne und Linke enthielten sich, die AfD stimmte dagegen.

  45. Avatar von Caleb1401
    Caleb1401

    Allgemeines: Gesetz & Kontext

    4. Gleichzeitig soll Pflege bürokratisch entlastet werden.

  46. Avatar von Delia2281
    Delia2281

    Allgemeines: Gesetz & Kontext

    3. Ziel ist es, Pflegefachpersonen mehr Eigenverantwortung und Handlungsspielraum zu geben.

  47. Avatar von Tomas297
    Tomas297

    Allgemeines: Gesetz & Kontext

    2. Das Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

  48. Avatar von Collin17
    Collin17

    Allgemeines: Gesetz & Kontext
    1. Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen.

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